Erfahren Sie, wie Sie mit einem Stiftungsfonds fürs Gemeinwohl sorgen können.
Zustiften
Zustiften unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung
Bei einem Stiftungsfonds handelt es sich um eine besondere Form der Zustiftung: Sie stiften zweckgebunden in die Haspa Hamburg Stiftung zu. Einen Fonds dieser Art können Sie bereits mit einer Summe ab 25.000 Euro einrichten.
Zweckgebunden Gutes ermöglichen
Sie können einen Stiftungsfonds entweder als Zuwendung zu Lebzeiten oder durch eine testamentarische Verfügung einrichten. Der zugestiftete Betrag geht dann ins Grundstockvermögen der Stiftung ein, die Sie begünstigen. Mit der Zustiftung ist die Auflage verbunden, sie auf unbestimmte Zeit nachvollziehbar buchungsmäßig festzuhalten und für den Förderzweck zu verwenden, den Sie als Stifter definiert haben. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie den Fonds zu Lebzeiten oder nach Ihrem Ableben weiter aufstocken. Der Fonds kann Ihren Namen tragen – Sie können aber auch den Namen eines Ihnen nahestehenden Menschen verwenden, etwa eines Verwandten oder Bekannten. Auch eine andere Bezeichnung für den Stiftungsfonds, die etwa auf den Zweck hinweist, lässt sich benutzen.
Das Gemeinwohl gut dokumentiert wissen
Auf Wunsch erwähnen wir Sie im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit als Stifter des Fonds und dokumentieren so Ihr gemeinnütziges Wirken öffentlich – sowohl in unserem Jahresbericht als auch auf unserer Website.
Kostenfrei
Kostenfreie Verwaltung zugunsten der Stiftung
Die Errichtung des Stiftungsfonds erfolgt kostenfrei. Auch für die laufende Verwaltung der Stiftung erhebt die Haspa Hamburg Stiftung keine Kostenbeteiligung. Die Kosten für die Vermögensverwaltung werden aus den Erträgen beglichen. Weitere Kosten fallen nicht an. Mit der Einrichtung eines Stiftungsfonds profitieren Sie außerdem vom umfangreichen Dienstleistungspaket der Haspa Hamburg Stiftung. Interessieren Sie sich für die Errichtung eines Stiftungsfonds? Dann setzen Sie sich gern direkt mit uns in Verbindung! Ihre Ansprechpartner zu Stiftungsfragen finden Sie hier.