Unternehmensstiftung

Das Lebenswerk bewahren.

Zum Wohle der Firma: Die Unternehmensnachfolge per Stiftung regeln.

Werte dauerhaft sichern

Das Lebenswerk für die Zukunft sichern
Wenn Sie als Unternehmer die positiven Werte Ihrer Lebensbilanz dauerhaft sichern wollen, kann eine Unternehmensstiftung die richtige Entscheidung sein. Mit ihr lässt sich die Unternehmensnachfolge regeln, zusätzlich kann diese Stiftungsform das Unternehmensimage positiv beeinflussen und für Steuervorteile sorgen.

Beteiligung für die Erhaltung
Die Entscheidung für eine Unternehmensstiftung kann verschiedene Gründe haben. Das Fehlen geeigneter Erben gehört ebenso dazu wie die Vermeidung von Erbschaftsauseinandersetzungen, die womöglich den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Eine Unternehmensstiftung versetzt Sie als Unternehmer in die Lage, die Unternehmensnachfolge zu klären und das Worst-Case-Szenario Zerschlagung des Unternehmens zu vermeiden. Möglich wird dies durch Beteiligungen, die die Stiftung entsprechend der spezifischen Situation am Unternehmen hält. Zusätzlich bietet eine Unternehmensstiftung weitere Vorteile: Neben steuerlichen Begünstigungen ist hier insbesondere die positive Ausstrahlung eines sozialen Engagements als Stiftungszweck auf das Unternehmensimage zu nennen. Diese Ausstrahlung macht sich oft auch bei der Personalsuche und Mitarbeitermotivation positiv bemerkbar.

Die vier Grundtypen

Die verschiedenen Arten von Unternehmensstiftungen
Im Wesentlichen gibt es vier Grundtypen von Unternehmensstiftungen:

Die Beteiligungsträgerstiftung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Beteiligung an einer Personen-, Handels- oder Kapitalgesellschaft hält. Die Beteiligungsträgerstiftung kann sich auf das bloße Halten der Beteiligung beschränken oder als persönlich haftende Gesellschafterin beziehungsweise Organträgerin geschäftsleitende Funktion ausüben. Die Beteiligungsträgerstiftung ist von großer praktischer Bedeutung für die Regelung der Unternehmensnachfolge.

Die Stiftung & Co. KG ist im deutschen Recht eine Sonderform der Kommanditgesellschaft und somit eine Personengesellschaft. Sie ist vor allem ein Instrument, um die Unternehmensnachfolge zu regeln. Die Gesellschafterinteressen werden gebündelt und damit das Unternehmen und sein Kapital erhalten, Kontinuität ist gewährleistet. Der persönlich haftende Gesellschafter ist dabei keine natürliche Person, sondern eine Stiftung.

Die Unternehmensträgerstiftung betreibt selbst ein Wirtschaftsunternehmen. Die Unternehmensträgerstiftung tritt dabei am Markt auf und führt das Unternehmen wie ein Einzelkaufmann. Stiftung und Unternehmen bilden eine Einheit.

Die Stiftung als Kommanditist agiert als Gesellschafterin und haftet lediglich in Höhe der geleisteten Einlage.

Möchten Sie mehr über die Möglichkeiten einer Unternehmensstiftung erfahren? Für weitere Fragen sind unsere Ansprechpartner gern für Sie da.