Als Stifter bestimmen Sie mit dem Stiftungszweck, was Sie mit Ihrer Stiftung fördern. Mehr über die Rahmenbedingungen bei der Definition des Zwecks erfahren Sie hier.
Sie definieren die Ziele
Bestimmen, was zu fördern ist
Mit dem Stiftungszweck definieren Sie als Stifter die Ziele und Aufgaben Ihrer Stiftung. Beides wird in der Stiftungssatzung Ihrer Stiftung schriftlich niedergelegt.
Mit Sinn stiften
Den Zweck Ihrer Stiftung legen Sie in der Satzung fest. Er wird von den Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert, das Sie der Stiftung zur Verfügung stellen. Die Erträge stehen ausschließlich zur Umsetzung des Stiftungszwecks zur Verfügung. Die Freiheit, seinen Stiftungszweck frei wählen zu können, ist grundrechtlich geschützt. Der Zweck kann folglich nach Belieben von Ihnen definiert werden, muss aber legal sein und darf das Gemeinwohl nicht gefährden. Er sollte eindeutig sein, aber dennoch Spielraum für Anpassungen in der Zukunft lassen. Er wird steuerlich begünstigt, wenn er einem mildtätigen, kirchlichen oder gemeinnützigen Zweck dient.
Mehrere Zwecke für eine Stiftung möglich
Als Stifter haben Sie prinzipiell die Möglichkeit, mehrere Stiftungszwecke zu definieren. Zudem kann der Stiftungszweck geändert oder aufgehoben werden, etwa, wenn eine Durchführung des Stiftungszwecks nicht mehr möglich ist. Eine Änderung wird nach vorheriger Anhörung des Vorstands von der zuständigen Stiftungsbehörde bewilligt.
Für weitere Fragen zum Thema sind unsere Ansprechpartner gern für Sie da.