Hier erfahren Sie mehr über Förderzwecke, steuerliche Begünstigungen und Stiftungen für Unternehmer.
Selbstlos fördern
Das Gemeinwohl fördern – mit einem guten Gefühl
Eine gemeinnützige Stiftung zeichnet sich dadurch aus, dass ihr Förderzweck darauf ausgerichtet ist, das Allgemeinwohl in selbstloser Weise materiell, geistig und sittlich zu fördern. Wenn Ihre Stiftung diese Voraussetzung erfüllt, kommt sie in den Genuss steuerlicher Begünstigungen.
Mit einer gemeinnützigen Stiftung für einen guten Zweck wirken
Grundsätzlich kann Ihre Stiftung sowohl sogenannte privatnützige als auch gemeinnützige Förderzwecke verfolgen. Wenn der Förderzweck lediglich einem in sich geschlossenen Personenkreis dient, zum Beispiel den Angehörigen eines Unternehmens oder den Mitgliedern einer Familie, wird die Allgemeinheit nicht gefördert. Die Stiftung wäre somit nicht gemeinnützig. Wenn Ihre Stiftung allerdings ausschließlich im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördert, kann sie steuerlich begünstigt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Stiftung keine eigenwirtschaftlichen Ziele verfolgt und somit selbstlos tätig ist. Um in den Genuss einer steuerlichen Begünstigung zu kommen, lässt man sich nach Anerkennung durch die Stiftungsbehörde beim zuständigen Finanzamt die Gemeinnützigkeit bestätigen – danach steht der Stiftungsarbeit nichts mehr im Wege. Selbstverständlich übernimmt die Haspa Hamburg Stiftung im Rahmen ihrer Tätigkeit alle diese Schritte für Sie.
Wir beantworten Ihnen gern Ihre Fragen rund um den Themenkomplex gemeinnützige Stiftungen.