Die Verbrauchsstiftung

Flexibles Instrument in Zeiten des Niedrigzinses.

Zeitlich begrenzt, steuerbegünstigt: Informieren Sie sich über die Vorteile dieser Stiftungsart.

Interessante Alternative

Alternative in Zeiten des niedrigen Zinsniveaus
Die Verbrauchsstiftung wird vermehrt zum Errichten einer Stiftung eingesetzt. Das hat zwei Gründe: Erstens können Sie als Stifter durch die beschränkte Laufzeit die Erreichung des Stiftungsziels aktiv mitgestalten und zweitens trotz geringen Zinsniveaus die Finanzierung des Stiftungswerks sichern.

Geben, fördern und erleben
In Zeiten niedriger Zinsen kann das in eine Stiftung eingezahlte Vermögen unter Umständen nicht genug Ertrag erwirtschaften, um seinen Stiftungszweck zu erfüllen. Hinzu kommt, dass besagtes Vermögen aufgrund stiftungsrechtlicher Vorgaben grundsätzlich nicht zur Umsetzung des Stiftungszwecks angetastet werden darf. Hier kann eine Verbrauchsstiftung eine interessante Alternative darstellen: Sie wird eigens für einen vorab definierten Zeitraum errichtet, in dem das gestiftete Vermögen für einen bestimmten Stiftungszweck aufgebraucht werden soll.

Die Verbrauchsstiftung: Mindestbestehen von 10 Jahren
Eine Verbrauchsstiftung muss mindestens 10 Jahre bestehen, um als solche anerkannt zu werden – das bestimmen die gesetzlichen Regelungen. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Umsetzung des Stiftungszwecks gesichert sein. Dabei darf das Kapital der Stiftung nicht nach Belieben verbraucht werden, sondern muss auch im letzten Jahr des Bestehens der Verbrauchsstiftung noch anteilig zur Verfügung stehen. Deshalb empfiehlt es sich, das Stiftungskapital stufenweise abnehmend zu verbrauchen: Wenn bei einem Mindestbestehen von 10Jahren jährlich 10 Prozent des Stiftungsvermögens verbraucht werden, steht auch im letzten Jahr noch ein gleichbleibend hoher Betrag zur Verwirklichung des Stiftungszwecks zur Verfügung.

Die steuerlichen Rahmenbedingungen der Verbrauchsstiftung
Beim Errichten einer Verbrauchsstiftung können Sie als Stifter die spendenrechtlichen Abzugsbeträge gemäß § 10b Absatz 1 EStG geltend machen – das sind jährlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke.

Vorteile

Die Vorteile einer Verbrauchsstiftung
Das Errichten einer Verbrauchsstiftung kann für Sie gleich mehrere Vorteile haben: Wenn Sie zum Beispiel einen Betrag stiften wollen, dessen Höhe keine Förderung des Stiftungszwecks durch die Zinserträge zulässt, kann diese Art der Stiftung das Mittel Ihrer Wahl sein: Mit ihr können Sie neben den Erträgen Ihr Stiftungskapital in regelmäßigen Beiträgen mindestens innerhalb einer Dekade dem Stiftungszweck zukommen lassen. Zusätzlich haben Sie durch die begrenzte Existenz der Verbrauchsstiftung in der Regel noch zu Lebzeiten die Kontrolle über die Besetzung der Organe und die konsequente Verfolgung des Stiftungszwecks. Und, last but not least: Sie können das Erreichen des Stiftungsziels selbst mitverfolgen – und miterleben.

Sprechen Sie mit uns, wenn Sie mehr über die Möglichkeiten einer Verbrauchsstiftung erfahren wollen. Wir beraten Sie gern.