Von Stiftungsfonds bis Treuhandstiftung: Die Haspa Hamburg Stiftung informiert.
Auf einen Blick
Die verschiedenen Stiftungen auf einen Blick
Es gibt diverse Stiftungsarten, die Ihnen als Stifter Wege zur Erreichung Ihres Stiftungszwecks eröffnen. Hier finden Sie die wichtigsten Stiftungsarten im Überblick. Klicken Sie auf den entsprechenden Link, um mehr über die jeweilige Stiftungsart zu erfahren.
Vielfalt für den Stiftungszweck
Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu verschiedenen Zwecken errichtet werden. Die meisten Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen gemeinnützigen Zwecken. Einen gesetzlich vorgegebenen Mindestbetrag zur Gründung einer Stiftung gibt es nicht. Es ist jedoch ein Vermögen erforderlich, das es der Stiftung ermöglicht, den Stiftungszweck aus den Erträgen zu erfüllen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, auch ohne großes Vermögen und ohne großen Verwaltungsaufwand eine Stiftung zu gründen – zum Beispiel unter dem Dach eines Treuhänders wie der Haspa Hamburg Stiftung.
Aktiv teilhaben
Die richtige Wahl treffen
Die einzelnen Stiftungsformen unterscheiden sich lediglich in der Art der Vorschriften. Die Entscheidung für den gewünschten Stiftungszweck bleibt davon unberührt. Das ist auch bei den Treuhandstiftungen und Stiftungsfonds der Fall, die die Haspa Hamburg Stiftung für Stifter verwaltet. Diese Stiftungen sind allesamt gemeinnützig und/oder dienen mildtätigen oder kirchlichen Zwecken. Grundsätzlich ist eine Stiftung für die Ewigkeit ausgelegt – allerdings gibt es für Stifter, die nicht so viel Kapital einbringen oder ein fest umrissenes Projekt fördern wollen, die Möglichkeit der Verbrauchsstiftung. Wenn Sie eine Stiftung für gemeinnützige Zwecke errichten möchten, ist die bereits erwähnte gemeinnützige Stiftung die beste Wahl. Die selbstständige Stiftung bietet sich als Stiftungsform an, wenn Sie aktiv an der Umsetzung des Stiftungszwecks teilhaben wollen.
Bei Fragen zu den einzelnen Stiftungsarten stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.