Mit diesem Artikel beginnt eine Infoserie, die Stiftern und anderen Interessenten nützliche Informationen rund um das Thema Stiftung bietet.
Im ersten Teil geht es um die Treuhandstiftung: Etwa 20.000 solcher Stiftungen soll es in Deutschland geben. Mit dieser Stiftungsart leisten viele Stifter einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwesen.
Vertrauen
Bei einer Treuhandstiftung überträgt der Stifter das Stiftungsvermögen an einen von ihm ausgewählten Treuhänder, der die Stiftung organisiert und verwaltet.
Errichtet wird diese Art Stiftung durch einen Vertrag zwischen Stifter und Treuhänder oder per Verfügung von Todes wegen. In einer Satzung wird der Stiftungszweck festgelegt. Gleichzeitig gibt der Stifter seiner Treuhandstiftung einen Namen.
Neben der Satzung erhält die Stiftung ein internes Gremium. Es kann aus einem Vorstand und einem Kuratorium bestehen. Das interne Gremium wird in der Regel mit drei Personen besetzt:
- Dem Stifter oder einer von ihm bestimmten Person.
- Einem Mitglied, das durch eine Nachwahl ins Gremium aufgenommen wird.
- Eine Person, die den Treuhänder vertritt.
Das Gremium entscheidet jährlich, welche gemeinnützigen Einrichtungen gefördert werden sollen.
Von den erwirtschafteten Beträgen, die meistens aus Dividenden, Mieteinnahmen oder Zinsen bestehen, werden lediglich die Kosten für die Vermögensverwaltung und die Buchhaltung abgezogen.
Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
Eine Treuhandstiftung wird auch als fiduziarische, nichtrechtsfähige oder unselbstständige Stiftung bezeichnet.
Dachstiftung
Die Treuhandstiftung unter einer Dachstiftung
Eine Dachstiftung wie die Haspa Hamburg Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, die von den staatlichen Stiftungsbehörden anerkannt sein muss. Während andere Dachstiftungen eine Gebühr für die Errichtung einer Treuhandstiftung erheben, geschieht dies bei der Haspa Hamburg Stiftung kostenfrei. Für die allgemeine Verwaltung entstehen ebenfalls keine Kosten. Durch ihr weitläufiges Netzwerk ist die Haspa Hamburg Stiftung als eine Dachstiftung in der Lage, dem Stifter einer Treuhandstiftung seriöse gemeinnützige Organisationen vorzustellen, die er mit seiner Stiftung finanziell fördern kann.
Aktuell verzeichnet die Haspa Hamburg Stiftung 131 Treuhandstiftungen. Etwa die Hälfte aller von ihr betreuten Stiftungen sind Treuhandstiftungen.
Vorteile
Die Vorteile einer Treuhandstiftung für den Stifter
Im Unterschied zu rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts muss bei einer Treuhandstiftung der Stifter keine Verwaltungsaufgaben übernehmen. Auch die Aufgaben eines Geschäftsführers muss er nicht erfüllen. Gleichzeitig profitiert der Stifter von der juristischen und steuerlichen Erfahrung eines professionell aufgestellten Treuhänders – sowohl in der Gründungsphase als auch im laufenden Management.
Eine Treuhandstiftung macht es dem Stifter leicht, sich direkt zu engagieren, wenn er es wünscht. Diese Form der Stiftung eignet sich auch für kleinere Stiftungsvermögen.
Fazit: Eine Treuhandstiftung ist ideal für Stifter, die sich ohne eigenen Verwaltungsaufwand individuell engagieren wollen.