Stiftungsbeirat

Wichtiges Gremium der Haspa Hamburg Stiftung.

Mitentscheider über die Verwendung von Stiftungsmitteln: Erfahren Sie hier alles Wichtige über den Beirat der Haspa Hamburg Stiftung.

Wichtiges Gremium

Unabhängiges Gremium der Haspa Hamburg Stiftung
Der Stiftungsbeirat der Haspa Hamburg Stiftung kommt zum Einsatz, wenn eine Stiftung wegen des Ablebens des Stifters den Vorstand nicht mehr vollständig besetzen kann oder eine Stiftung von Todes wegen gegründet wird, die einen neutralen Vorstand haben soll.

Transparenz
Die Haspa Hamburg Stiftung fühlt sich zu größtmöglicher Transparenz verpflichtet – gegenüber den Stiftern genauso wie gegenüber der Öffentlichkeit. Die Umsetzung des Stifterwillens, die Loyalität gegenüber den Stiftern sowie qualitätsbewusstes Handeln sind dabei erstes Gebot.

Die Zahl der Treuhandstiftungen, die unter dem Dach der seit vierzehn Jahren bestehenden Haspa Hamburg Stiftung treuhänderisch verwaltet werden, ist mittlerweile auf mehr als 130 angestiegen. Jede Stiftung hat ihren eigenen Vorstand, dessen Zusammensetzung und Aufgaben in der Stiftungssatzung definiert sind. In den Vorständen, die zwischen zwei und sechs Mitglieder haben, ist stets ein Vertreter der Haspa Hamburg Stiftung vertreten.

Mitentscheider über die Mittelverwendung
So arbeitet der Stiftungsbeirat: Das von der Haspa Hamburg Stiftung stammende Vorstandsmitglied ruft vor Entscheidungen über die Verwendung von Stiftungsmitteln den Stiftungsbeirat zusammen. Das Vorstandsmitglied liest dem Beirat die Stiftungspräambel vor und informiert ihn über die Rahmenbedingungen und geplanten Ausschüttungen, wobei der Stiftungsbeirat auch eigene Vorschläge zur Mittelverwendung machen kann. Im Anschluss entscheiden Vorstandsmitglied und Beirat über die genaue Verwendung der Mittel.

Zwei Jahre Amtszeit
Der Stiftungsbeirat der Haspa Hamburg Stiftung besteht aus drei Personen: Sabine Tesche, Gabriele Wöhlke und Andreas Bartmann. Alle drei sind gleichzeitig Kuratoriumsmitglieder der Haspa Hamburg Stiftung und kennen sich im gemeinnützigen Sektor gut aus. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre, wobei eine Wiederberufung möglich ist. Bisher hat der Stiftungsbeirat die Mittelverwendung für Stiftungen mitbeschlossen und nach genauer Prüfung bewilligt. Über ihre Kontrollfunktion hinaus bringen die drei Mitglieder des Beirats viele Ideen und Vorschläge in die Arbeit der Stiftungsvorstände mit hinein.