Die Verbrauchsstiftung

Interessante Alternative.

Zeitlich begrenzt, steuerbegünstigt und gerade bei kleineren Vermögen ideal: die Verbrauchsstiftung

Kapital zu Lebzeiten für Sinnvolles ausgeben
Generell werden Stiftungen für die Ewigkeit errichtet – auch nach dem Ableben des Stifters soll in seinem Namen der gute Zweck seiner Stiftung fortgesetzt werden. Verwirklicht wird der Stiftungszweck aus den Erträgen des Stiftungsvermögens. Und diese drohen in Zeiten der Nullzinspolitik dezimiert zu werden. Für die Vermögensverwalter von Stiftungen stellt dies eine wahre Herausforderung dar. Hinzu kommt, dass besagtes Vermögen aufgrund stiftungsrechtlicher Vorgaben grundsätzlich nicht zur Umsetzung des Stiftungszwecks angetastet werden darf. Die Verbrauchsstiftung bietet eine Alternative für Stifter, die ihr Vermögen nicht in alle Ewigkeit binden wollen.

Was ist das?

Verbrauchsstiftungen sind Stiftungen, die nicht nur aus ihren Erträgen heraus tätig werden, sondern über die Jahre auch ihr Kapital selbst verbrauchen. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Stiftung verwendet sie ihr Vermögen komplett und schüttet ihren Vermögensstock aus.  Sie ist nur für eine gewisse Zeit angelegt, innerhalb derer sie ihr gesamtes Vermögen für den Stiftungszweck zu verwenden hat .

Anerkennung der Verbrauchsstiftung:
Verbrauchsstiftungen müssen laut § 81 BGB  ihr Vermögen innerhalb der Lebensdauer verbrauchen. Für sie gelten zudem, dass sie eine Lebensdauer von mindestens zehn Jahren haben sollten, um als solche anerkannt zu werden – das bestimmen die gesetzlichen Regelungen. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Umsetzung des Stiftungszwecks gesichert sein. Dabei darf das Kapital der Stiftung nicht nach Belieben verbraucht werden, sondern muss auch im letzten Jahr des Bestehens der Verbrauchsstiftung noch anteilig zur Verfügung stehen.

Empfehlung: Stufenweiser Verbrauch
Deshalb empfiehlt es sich, das Stiftungskapital stufenweise abnehmend zu verbrauchen: Wenn bei einem Mindestbestehen von 10 Jahren jährlich 10 Prozent des Stiftungsvermögens verbraucht werden, steht auch im letzten Jahr noch ein gleichbleibend hoher Betrag zur Verwirklichung des Stiftungszwecks zur Verfügung.

Die steuerlichen Rahmenbedingungen der Verbrauchsstiftung
Beim Errichten einer Verbrauchsstiftung können Sie als Stifter die spendenrechtlichen Abzugsbeträge gemäß § 10b Absatz 1 EStG geltend machen – das sind jährlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke.

Verbrauchsstiftungen sind auf dem Vormarsch
Die Verbrauchsstiftung wird vermehrt zum Errichten einer Stiftung eingesetzt. Das hat zwei Gründe: Erstens können Sie als Stifter durch die beschränkte Laufzeit die Erreichung des Stiftungsziels aktiv verfolgen und zweitens wird trotz des Nullzinsniveaus die Finanzierung des Stiftungswerks gesichert.

Für wen lohnt sich die Verbrauchsstiftung?
Eine Verbrauchsstiftung eignet sich für Menschen, die zeitlich begrenzt einen bestimmten Zweck verfolgen möchten. Dies sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.

Die Vorteile

Das Errichten einer Verbrauchsstiftung kann für Sie gleich mehrere Vorteile haben: Wenn Sie zum Beispiel einen Betrag stiften wollen, dessen Höhe keine Förderung des Stiftungszwecks durch die Zinserträge zulässt, kann diese Art der Stiftung das Mittel Ihrer Wahl sein: Mit ihr können Sie neben den Erträgen Ihr Stiftungskapital in regelmäßigen Beiträgen mindestens innerhalb einer Dekade dem Stiftungszweck zukommen lassen. Zusätzlich haben Sie durch die begrenzte Existenz der Verbrauchsstiftung – wenn Sie noch zu Lebzeiten starten –  Kontrolle über die Besetzung der Organe und die konsequente Verfolgung des Stiftungszwecks. Und, last but not least: Sie können das Erreichen des Stiftungsziels selbst mitverfolgen – und miterleben.

Achim und Bernd Hütter Stiftung – ein Beispiel
Nach dem Motto: "Geben, Fördern und Erleben" haben auch die Stifter der Achim und Bernd Hütter Stiftung eine Verbrauchsstiftung gegründet. Schon lange hegten Achim und Bernd Hütter den Wunsch, Kinder und Jugendliche in der Metropolregion Hamburg zu fördern. Im Mai 2015 gründeten sie die Achim und Bernd Hütter Stiftung als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Dabei engagieren sie sich u.a.  für den Hamburger Verein Boxschool e.v., der sich für Jugendhilfe in Sachen Gewaltprävention engagiert.  In dem eingetragenen Verein werden dissoziale und gewaltauffällige Jugendliche sowie Gewaltopfer an rund zwei Dutzend Schulen in Hamburg trainiert. Nach einem Besuch der Boxschule haben sich Achim und Bernd Hütter schnell entschlossen, den Verein finanziell zu unterstützen. Dies geschieht in Form einer  Verbrauchsstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung, die regelmäßig Zuwendungen an die Boxschule leistet, bis das geplante Förderbudget aufgebraucht, so erleben und gestalten sie zu Lebzeiten den guten Zweck ihres Engagements.